Abweichende persönliche Stellungnahme Bedeutung

Suchen

Abweichende persönliche Stellungnahme

Abweichende persönliche Stellungnahme Logo #42713ermöglicht es einer/einem Abgeordneten, die/der mit dem Bericht eines Ausschusses an das Plenum des Nationalrates nicht einverstanden ist, dem Plenum eigene Anschauungen, Entscheidungsgrundlagen etc. kundzutun (§ 42 Abs. 5 GOG-NR).
Gefunden auf https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/A.shtml
Keine exakte Übereinkunft gefunden.